Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (aktuell bei 49.950 Euro)
liegt, können sich bei der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Dieser Wert unterscheidet sich
seit 2003 von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler können unabhängig von
der Einkommenshöhe zwischen PKV und Gesetzlicher Krankenversicherung frei wählen, da sie von der
Krankenversicherungspflicht befreit sind.